Steuern: | |
Grundsteuer A und Grundsteuer B |
Hebesatz jeweils 300 % (bis 31.12.2024) Hebesatz A 280 % (ab 01.01.2025) Hebesatz B 160 % (ab 01.01.2025) Infos zur Grundsteuerreform |
Gewerbesteuer |
Hebesatz 350 % |
Hundesteuer |
Normalsteuersatz 50,00 EUR
ermäßigter Steuersatz 40,00 EUR
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Beiträge: | |
Wasserherstellungsbeiträge |
0,92 EUR je qm Grundstücksfläche
2,05 EUR je qm Geschoßfläche
jeweils zuzüglich 7 % MWSt. |
Kanalherstellungsbeiträge | 1,55 EUR je qm Grundstücksfläche 12,00 EUR je qm Geschoßfläche |
Gebühren: | |
Wassergebühren: Verbrauchsgebühr Grundgebühr ("Zählermiete") | ab 01.01.2023: 1,80 je cbm zuzüglich 7 % MWSt. 12,00 EUR jährlich für einen Qn 2,5-Zähler 18,00 EUR jährlich für einen Qn-6-Zähler 30,00 EUR jährlich für einen Qn-10-Zähler 48,00 EUR jährlich für einen Zähler über Qn-10 jeweils zuzüglich 7 % MWSt. |
Getrennte Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr | 2,90 EUR je cbm Verbrauch (ab 2022) 0,33 EUR je qm versiegelter Fläche (ab 2022) |
Friedhofsgebühren (nur für den städtischen Friedhof in Sorghof) | 65 EUR jährlich für eine Gruft 50 EUR jährlich für ein Familiengrab 50 EUR jährlich für ein Doppelgrab 25 EUR jährlich für ein Einzelgrab 20 EUR jährlich für ein Kindergrab 50 EUR jährlich für eine Einzelurnenkammer 95 EUR jährlich für eine Doppelurnenkammer 140 EUR jährlich für eine Familienurnenkammer |
Wir weisen darauf hin, dass nur die Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze rechtlich
maßgebend sind, die in den
in den
Fachämtern der Stadtverwaltung niedergelegten
Ausfertigungen der entsprechenden
Rechtsvorschriften festgelegt sind.
Die Stadt Vilseck übernimmt keine Gewähr für eine
korrekte Übertragung der
Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze in das Internet.
Auf der Seite "Satzungen und Verordnungen" können Sie sich auch über den gesamten
Inhalt der Satzungen informieren.